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Haben Sie in Petersberg etwas gefunden oder verloren ?
Fragen Sie Ihr Fundamt !
Anzeigepflicht des Finders:
Jede Fundsache, die mehr als zehn Euro wert ist, muss unverzüglich zum Fundamt Petersberg gebracht werden.
Finderlohn:
Der Finder kann Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt 5 % von dem Wert bis 500 ?, übersteigt der Wert 500 ? erhält der Finder 25 ? plus 3 % des Wertes über 500 ?.
Eigentumserwerb des Finders:
Wird die Fundsache innerhalb von 6 Monaten nach Ihrer Fundanzeige nicht abgeholt, haben Sie als Finder Anspruch auf Eigentumserwerb. In diesem Fall werden Sie benachrichtigt.
- Haben Sie eine Sache oder Bargeld wahrscheinlich innerhalb einer Behörde verloren, setzen Sie sich bitte mit dieser Behörde in Verbindung.
- Haben Sie etwas in einem öffentlichen Verkehrsmittel verloren, so fragen Sie bitte bei dem Verkehrsbetrieb nach.
- Vermissen Sie ein Tier, so setzen Sie sich bitte mit dem Tierheim in Verbindung.
- Falls Sie einen Schlüssel verloren haben, fragen Sie bitte im Fundamt nach.
Folgende Sachen wurden innerhalb der letzten sechs Monate gefunden:
| Datum | Nummer | Fundort / Zeit | Kurzbeschreibung |
Fundamt Petersberg
Rathausplatz 1
36100 Petersberg
Telefon: (0661) 6206-12 oder 11
E-Mail: m.dehler@petersberg.de
Öffnungszeiten :
- Mo - Fr von 8:00 bis 12:00 Uhr
- Mo von 13:30 - 15:30 Uhr
- Mi von 14:00 bis 18:00 Uhr


Neubau naturnaher Spielplatz Neuwiesenfeld, Petersberg
Am Wochenende 04. und 05. Mai 2012 wurde der Spielplatz Neuwiesenfeld, Petersberg, in einer Gemeinschaftsaktion naturnah neu aufgebaut.






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