Wichtige Informationen zur Grundsteuer
Das Land Hessen hat im Zuge der Grundsteuerreform ein neues Grundsteuergesetz erlassen. Die Grundsteuer wird deswegen ab sofort auf Grundlage des neuen Gesetzes erhoben. Bereits vergangenes Jahr sollten allen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern in Petersberg Bescheide für die neuen Grundsteuermessbeträge zugekommen sein. Der Grundsteuermessbetrag für Ihr Grundstück wurde vom Finanzamt festgelegt. Wie sich dieser Messbetrag berechnet, ist der Gemeindeverwaltung nicht bekannt. Bei Fragen zum Grundsteuermessbetrag wenden Sie sich bitte direkt an das
Finanzamt Fulda
Telefon (0661) 9610-0
E-Mail: poststelle@fa-fda.hessen.de
Sollte auf Ihrem Bescheid, im Vergleich zum Vorjahr, keine Grundsteuer ausgewiesen sein, wenden Sie sich bitte ebenfalls an das Finanzamt Fulda. Von dort wird eine Korrektur an die Gemeinde gemeldet, die daraufhin eine Veranlagung vornehmen kann.
Das Gesetz hat für die Kommunen die Folge, dass neue Hebesatzsatzungen erlassen werden müssen. Die Hebesätze hat die Gemeindevertretung Petersberg in ihrer Sitzung am 19.12.2024 wie folgt verabschiedet.
Steuerart
ab 01.01.2025
bis 31.12.2024
Grundsteuer A
332 %
332 %
Grundsteuer B
350 %
365 %
Der Steuerbescheid für Ihr Grundstück wird die kommenden Tage von der Gemeinde verschickt.
Für weitere Auskünfte und Beratung können Sie sich gerne wenden an:
Frau Schnaus, Tel. (0661) 6206-26
Herr Zura, Tel. (0661) 6206-27
Frau Breitung, Tel. (0661) 6206-65
Ihr Fachbereich Finanzen