Allgemeine Hinweise zur Wahl des 21. Bundestags am 23. Februar 2025
Ergänzend zu den bisherigen öffentlichen Bekanntmachungen geben wir nachstehend noch einige allgemeine Hinweise zum Ablauf des Wahlgeschehens.
1) Die Wahllokale sind von 8.00 - 18.00 Uhr geöffnet.
Bitte beachten Sie, dass sich zwar die Einteilung der Wahlbezirke gegenüber der letzten Wahl nicht geändert hat, dass aufgrund von Fastnachtsveranstaltungen jedoch folgende Wahlraumänderungen erforderlich waren:
Wahlbezirk 6 (eigentlich Sportlerheim Waidesgrund TVP) wählt im Schützenhaus Petersberg, Raum 1, Am Pfaffenpfad 11, 36100 Petersberg
Wahlbezirk 7 (eigentlich Sportlerheim Waidesgrund RSV) wählt im Schützenhaus Petersberg, Raum 2, Am Pfaffenpfad 11, 36100 Petersberg
Wahlbezirk 12 (eigentlich DGH Steinau) wählt in der kath. Kindertagesstätte Steinau, Von-Giso-Straße 5, 36100 Petersberg
Wahlbezirk 15 (eigentlich DGH Almendorf) wählt in der Alten Schule Almendorf, Dorfplatz 4, 36100 Petersberg
Bitte beachten Sie auch, dass die Wahlräume im Nikolaus-von-Flüe-Haus (Wahlbezirke 3 und 4) sowie im Gemeinschaftshaus Götzenhof (Wahlbezirk 13) nicht barrierefrei erreichbar sind.
Der Wahlbezirk 8 in der Kindertagesstätte Rauschenberg wurde als statistischer Wahlbezirk ausgewählt. Hier sind die Stimmzettel zur späteren statistischen Auswertung mit Kennbuchstaben (getrennt nach Geschlecht und Jahrgängen) versehen; das Wahlgeheimnis bleibt aber auf jeden Fall gewahrt. Das Verfahren ist im Wahlstatistikgesetz geregelt.
2) Wer seine Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren hat, kann trotzdem wählen. Die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses ist dann allerdings notwendig.
3) Wahlberechtigte, die am Wahltag wegen Abwesenheit oder aus einem anderen wichtigen Grund nicht in ihrem Wahllokal wählen können, weisen wir nochmals auf die Möglichkeit der Briefwahl hin. Wer wegen kurzfristiger Erkrankung den Wahlraum nicht aufsuchen kann, hat noch bis Sonntag, 15.00 Uhr, die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Bitte denken Sie aber daran: Wer für einen anderen den Antrag auf Briefwahlunterlagen stellt und die Wahlunterlagen mitnehmen möchte, muss die Berechtigung hierzu mit einer Vollmacht nachweisen (auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vorgedruckt).
Eine telefonische Beantragung ist nach dem Bundeswahlrecht nicht möglich.
Für die Ausstellung von Briefwahlunterlagen in diesen genannten Fällen ist das Wahlamt im Rathaus Petersberg, Rathausplatz 1, Zimmer 13, zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses sowie zusätzlich zu folgenden Zeiten geöffnet:
Samstag, 22.02.2025 von 10.00-12.00 Uhr und
Sonntag, 23.02.2025, von 08.00-15.00 Uhr.
Telefonisch erreichen Sie die Mitarbeitenden des Wahlamtes unter der Rufnummer 0661/6206-79.
4) Bei diesen Wahlen gibt es jeweils eine Erststimme für eine Direktkandidatin/einen Direktkandidaten im Wahlkreis und eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste. Die Zweitstimme ist maßgebend für die Verteilung der 630 Sitze im Bundestag. Die bei der Wahl verwendeten Stimmzettel sind für blinde oder sehbehinderte Wähler/innen zur Benutzung von Wahlschablonen an der rechten oberen Ecke abgeschrägt.
Ihr Wahlamt