Straßenunterhaltungsarbeiten in der Gemeinde Petersberg
In der Gemeinde Petersberg werden demnächst wieder an einigen Straßen die jährlichen Bau-, Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchgeführt.
Ab dem 05. bis 23. Mai 2025 sollen zudem in folgenden Straßenzügen, witterungsbedingt, Ausbesserungsarbeiten an der Asphaltfahrbahn mittels dünner Asphaltschichten in Kaltbauweise durchgeführt werden:
„Waldstraße 10-12“ (Teilbereich zwischen Ringstraße und Tempohügel)
„Ringstraße“ (Gesamt)
„Am Bildstock“ (Bereich zwischen Kreuzung Am Ziegelberg bis Eichendorffstraße)
Der Vorteil dieses Verfahrens ist die sehr kurze Einbauzeit, wobei ein Straßenzug nach dem anderen innerhalb von Stunden saniert und wieder dem Verkehr freigegeben werden kann.
Diese Oberflächensanierung wird auf den notwendigen Teilbereichen als dünner bituminöser Belag zweilagig aufgebracht, um somit die Lebensdauer und den Gebrauchswert einer Straßenbefestigung nachhaltig zu verlängern.
Die Ausbesserungsarbeiten haben das Ziel, die Straßenoberfläche, Schlaglöcher und andere Schadensstellen verschleißfest zu beseitigen und die Ansprüche an die Verkehrssicherheit- und Ordnung zu erfüllen.
Wir bitten Sie zu beachten, dass nach Fertigstellung solcher Bereiche diese mit verminderter Geschwindigkeit zu befahren sind. Aus Erfahrung ist zu erwähnen, dass sich das Bitumen erst nach über einem Jahr vollends erhärtet. Reifenabdrücke werden sich nach geraumer Zeit beim Überfahren wieder verschließen.
Da sich vereinzelt sattere Splittablagerungen bilden können und erst nach Tagen eingefahren bzw. abgekehrt werden, besteht hier erhöhte Unfallgefahr durch die noch schmirgelnde Oberfläche.
Wir ersuchen Sie daher, Ihre Fahrweise an diesen speziellen Bereichen zu verringern damit es nicht zu Schäden durch aufwirbelnden Splitt führt.
In den Straßenzügen wird ein generelles Parkverbot an jeweils etwa 2 Bautagen eingerichtet. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, schon im eigenen Interesse, auch keine Fahrzeuge in den bereits farblich markierten Sanierungsflächen abzustellen. Für entstehende Schäden durch Spritzemulsion wird keine Haftung übernommen.
Fachbereich Bauen und Wohnen
Gemeindeverwaltung Petersberg