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Einbürgerung
Ab dem 27. Juni 2024 dürfen Sie bei der Einbürgerung Ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten. Dies gilt allerdings nicht, wenn Ihr Herkunftsland dies nicht erlaubt – erkundigen Sie sich dazu ggf. bei Ihrer Auslandsvertretung (z.B. China, Japan).
Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund des hohen Antragsaufkommens die Bearbeitungszeiten variieren können. Aktuell beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit der Einbürgerungsverfahren mehr als 22 Monate. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Geduld und bitten um Zurückhaltung bei Anfragen.
Leider können wir derzeit Ihre Fragen zur Einbürgerung nicht telefonisch entgegennehmen. Bitte nehmen Sie deshalb per E-Mail unter einbuergerung@petersberg.de Kontakt mit uns auf.
Vorsprachen ohne Termin sind leider nicht möglich. Aufgrund des enormen Arbeitsaufkommens bitten wir Sie höflich von Nachfragen abzusehen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Einbürgerung: Was ist das?
Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer. Sie muss beantragt werden und wird durch Aushändigung einer Einbürgerungsurkunde vollzogen.
Einbürgerung: Wie geht das?
Im Regelfall müssen für die Einbürgerung folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Qualifiziertes Aufenthaltsrecht (Unionsbürger, Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis)
- mindestens fünf Jahre Inlandsaufenthalt (kann auf bis zu drei Jahre verkürzt werden, wenn besondere Integrationsleistungen vorliegen und der Antragsteller sich und seine Angehörigen ernähren kann und Deutschkenntnisse der Stufe C 1 nachgewiesen sind)
- Unterhaltsfähigkeit (Grundsatz: Sicherung des Lebensunterhalts für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII)
- ausreichende Deutschkenntnisse (Zertifikat Deutsch Niveau B 1)
- keine Vorstrafen (strafrechtliche Unbescholtenheit)
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
- Es dürfen keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung oder ein besonders schweres Ausweisungsinteresse vorliegen
- Der Ausländer darf nicht gleichzeitig mit mehreren Ehegatten verheiratet sein oder durch sein Verhalten zeigen, dass er die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau missachtet.
Was muss ich mitbringen?
Um den Antrag auf Einbürgerung zu stellen, müssen Sie auf jeden Fall folgende Unterlagen mitbringen:
- ein aktuelles Lichtbild
- Nachweis der Deutsch Sprachkenntnisse (Schulzeugnisse, Zertifikat B1)
- Nationalpass / Reiseausweis
- Aufenthaltstitel
- Geburtsurkunde (Original mit Übersetzung)
- eventuelle Heiratsurkunde (Original mit Übersetzung)
- aktueller Einkommensnachweis/Rentenbescheid usw.
- Einbürgerungstest / Leben in Deutschland
Welche Gebühren fallen an?
Die Regelgebühr für eine Einbürgerung beträgt 255,00 €.
Für miteinzubürgernde minderjährige Kinder beträgt die Gebühr 51,00 €.
Rechtsgrundlage
§§ 8 ff. Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
Was sollte ich noch wissen?
Der Antrag wird bei einer persönlichen Vorsprache (nach Terminabsprache) im Melde- und Passamt der Gemeinde Petersberg entgegengenommen. Nach Vorliegen aller Unterlagen wird das Melde- und Passamt den Antrag dem zuständigen Regierungspräsidium Kassel zur Entscheidung vorlegen.
Unterlagen
https://innen.hessen.de/buerger-staat/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/verfahren