Für die Bundestagswahl 2025 suchen wir wieder Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Leistungen für Familien mit Kindern-Information
Zunächst wird jedes Kind vom Staat durch Zahlung von Kindergeld gefördert. Eine Beantragung des Kindergeldes kann schriftlich beim Arbeitgeber (für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes) bzw. bei der zuständigen Stelle der Agentur für Arbeit (Familienkasse) erfolgen. Für den Landkreis Fulda ist die Familenkasse in 63450 Hanau, Am Hauptbahnhof 1, zuständig, Tel. 0180-1546337 oder 0180-9245864.
Weiterhin besteht für alle Mütter oder Väter von Kindern die Möglichkeit, Erziehungsgeld beim Hessischen Amt für Versorgung und Soziales, Washingtonallee 2, 36041 Fulda, Tel. 0661-62070, bzw. Elternzeit (für Berufstätige) im Rahmen des Bundeserziehungsurlaubsgesetzes beim Arbeitgeber zu beantragen.
Die Verbindung des Erziehungsgeldes mit der bis zu 36-monatigen Elternzeit macht es auch erwerbstätigen Eltern oder Alleinerziehenden möglich, sich in der ersten Zeit vorrangig um ihr Kind zu kümmern.
Die Gemeinde Petersberg gewährt darüber hinaus zur Förderung kinderreicher Familien auf Antrag - einkommensabhängig - einen Betrag bis zu 800,00 € für das dritte und jedes weitere Kind. Mit diesem Geldgeschenk will die Gemeinde dazu beitragen, die nicht gerade unerheblichen Aufwendungen, insbesondere für kinderreiche Familien, etwas zu mildern.
Auf besonderen Antrag wird jede Familie mit mindestens drei Kindern unter 18 Jahren von der Zahlung einer Kindergarten-Betreuungsgebühr ganz oder teilweise befreit, wenn das Familienbruttoeinkommen den Betrag von 2.560,00 € bis 2.640,00 € monatlich nicht übersteigt (Kindergeld, Weihnachts- und Urlaubsgeld werden nicht angerechnet) und sofern nicht der Sozialhilfeträger (Landkreis Fulda) die Gebühr übernimmt.
Sobald Sie also ein Kind in einem Petersberger Kindergarten betreuen lassen, unabhängig davon, ob es sich um eine gemeindliche oder kirchliche Einrichtung handelt, sollten Sie einen entsprechenden Antrag stellen; die Antragsformulare sind in den Kindertagesstätten oder in der Gemeindeverwaltung, Zimmer 0.10, erhältlich.