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Unterstützung kinderreicher Familien-durch die Gemeinde Petersberg
Auf Antrag der CDU-Fraktion wird im Haushaltsplan der Gemeinde Petersberg bereits seit 1986 ein Ansatz zur „Unterstützung kinderreicher Familien“ gebildet. Es werden Zuschüsse in Höhe von maximal 800,00 € an Familien ab der Geburt eines 3. oder jedes weiteren Kindes gezahlt.
Gezählt werden alle Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Zur Festlegung der Kinderzahl zählen alle leiblichen Kinder sowie Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder, soweit sie im Haushalt des / der Antragsteller leben. Antragsberechtigt sind Eltern und alleinerziehende Väter und Mütter. Ein Elternteil muss vor der Geburt des Kindes seinen Hauptwohnsitz seit mindestens 1 Jahr in der Gemeinde Petersberg haben. Bei der Ermittlung des Bruttoeinkommens werden Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Überstundenvergütungen, Kindergeld, Kindergeldzuschläge, Wohngeld und alle Sozialleistungen nicht berücksichtigt. Der Einkommensfreibetrag von 2.000,00 € (bis zu dieser Einkommensgrenze werden ungeschmälert für jede Geburt eines 3. und weiteren Kindes 800,00 € ausgezahlt) errechnet sich bei unterschiedlichen monatlichen Bezügen aus dem Durchschnittsbetrag der letzten drei Monatsverdienste vor der Geburt des Kindes bzw. vor Antragsstellung. Bei Überschreitung der Einkommensfreigrenze von 2.000,00 € wird auf den die Einkommensfreibetragsgrenze überschreitenden Betrag (Mehrbetrag) die Kinderzahl in der Form angerechnet, dass bei 3 Kindern 70 %, bei 4 Kindern 50 %, bei 5 Kindern 30 % und bei 6 Kindern 20 % des Mehrbetrages bei dem Höchstbetrag in Anrechnung kommt, so dass dieser sich um diesen Betrag vermindert.
Die Auszahlung der Zuwendung ist antragsabhängig. Die Anträge sind innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt dieser Mitteilung an die Gemeindeverwaltung Petersberg, Zentrale Dienste, Rathausplatz 1, 36100 Petersberg zu richten. Entsprechende Vordrucke können bei der Gemeindeverwaltung in Zimmer 0.10 bei Herrn Ceming abgeholt oder telefonisch unter 0661- 620618 angefordert werden. Dem Antrag sind die Gehaltsbescheinigungen der letzten drei Monate beizufügen.
Die Unterstützung der kinderreichen Familien soll bewirken, dass die Eltern, die durch mehrere Kinder finanziell stärker belastet sind, eine spürbare Unterstützung durch die Gemeinde erfahren.