Für die Bundestagswahl 2025 suchen wir wieder Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Gebührenermäßigung
Beitragsübernahme durch den Landkreis Fulda
Für Familien und Alleinerziehende mit geringerem Einkommen besteht ggf. unabhängig von der Kinderzahl, die Möglichkeit der Beitragsübernahme durch den Landkreis Fulda, sofern eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten wird.
Nähere Auskünfte erteilt das Jugendamt des Landkreises Fulda, Tel. 0661-6006340, Frau Kalschne.
Antragsformulare sind bei der Gemeindeverwaltung Petersberg erhältlich.
Gebührenbefreiung für kinderreiche Familien („Petersberger Besonderheit")
- Nur wenn ein Antrag beim Landkreis Fulda abgelehnt oder nur eine Teilzahlung übernommen worden ist, besteht die Möglichkeit der Gebührenbefreiung durch die Gemeinde Petersberg.
- Hierdurch wird jede Familie mit mind. 3 Kindern unter 18 Jahren von der Zahlung einer Betreuungsgebühr befreit, wenn das Familienbruttoeinkommen den Betrag von 2.560,00 € monatlich nicht übersteigt (Kindergeld, Weihnachts- und Urlaubsgeld werden nicht angerechnet).
- Zur Vermeidung von Härtefällen wird für Familien, die nur geringfügig den Betrag von 2.560,00 € überschreiten, noch eine gestaffelte Gebührenermäßigung gewährt.
- Diese Regelung sieht wie folgt aus:
bis 2.560,00 € = 90,00 € Befreiung
von 2.561,00 - 2.565,00 € = 85,00 € Befreiung
von 2.566,00 - 2.570,00 € = 80,00 € Befreiung
von 2.571,00 - 2.575,00 € = 75,00 € Befreiung
von 2.576,00 - 2.580,00 € = 70,00 € Befreiung
von 2.581,00 - 2.585,00 € = 65,00 € Befreiung
von 2.586,00 - 2.590,00 € = 60,00 € Befreiung
von 2.591,00 - 2.595,00 € = 55,00 € Befreiung
von 2.596,00 - 2.600,00 € = 50,00 € Befreiung
von 2.601,00 - 2.605,00 € = 45,00 € Befreiung
von 2.606,00 - 2.610,00 € = 40,00 € Befreiung
von 2.611,00 - 2.615,00 € = 35,00 € Befreiung
von 2.616,00 - 2.620,00 € = 30,00 € Befreiung
von 2.621,00 - 2.625,00 € = 25,00 € Befreiung
von 2.626,00 - 2.630,00 € = 20,00 € Befreiung
von 2.631,00 - 2.635,00 € = 15,00 € Befreiung
von 2.636,00 - 2.640,00 € = 10,00 € Befreiung
Bei einem über 2.640,00 € liegenden Bruttoverdienst ist dann keine Vergünstigung mehr möglich.
Die Leistungen für kinderreiche Familien als „Petersberger Besonderheit“ müssen bei der Gemeinde Petersberg beantragt werden; entsprechende Antragsformulare sind in den Kindertageseinrichtungen oder in der Gemeindeverwaltung Petersberg, Zimmer 0.10, erhältlich.