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Schutz von Bienen, Hummeln, Hornissen und Wespen
§§ 41 und 42 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG)
Für alle Tiere, die nicht dem Rechtskreis des Jagdrechts unterliegen, gilt die Zuständigkeit des Naturschutzrechts. Wespen unterliegen dem allgemeinen Schutz des Gesetzes. Um diese Tiere, einschließlich ihrer Nist- und Brutstätten, zu beschädigen oder zu zerstören, ist ein "vernünftiger Grund" notwendig. Liegt ein solcher vernünftiger Grund vor, dürfen die Tiere umgesiedelt, unter Umständen sogar vernichtet werden. Für die Prüfung, ob ein vernünftiger Grund vorliegt, ist die
Untere Naturschutzbehörde beim Kreisausschuss des Landkreises Fulda, Tel. 0661-6006470
zuständig. Diese Behörde kann eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erteilen.
Wildbienen, Hummeln und Hornissen unterliegen dem besonderen Schutz des Gesetzes. Es ist grundsätzlich verboten, diesen Tieren nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu vernichten oder ihre Nist- und Brutstätten zu beschädigen oder zu zerstören. Sollte es notwendig sein, dass Tiere, die dem besonderen Naturschutz unterliegen, umgesiedelt oder vernichtet werden müssen, besteht die Möglichkeit, bei der Unteren Naturschutzbehörde einen entsprechenden schriftlichen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zu stellen.
Eine Abtötung kommt dann in Betracht, wenn unter Berücksichtigung der eventuell von den Tieren ausgehenden Gefahr durch die besonderen Umstände eine Umsiedlung nicht möglich ist und sich das Nest im unmittelbaren Wohnbereich befindet.
Feuerwehren und sog. "Kammerjäger" dürfen nur beim Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde oder beim Vorliegen einer akuten Gefahr für Leib und Leben bzw. bei Gefahr im Verzug eine Abtötung vornehmen. In solch dringenden Fällen ist die Genehmigung nachträglich bei der Unteren Naturschutzbehörde einzuholen.
Zur Beratung von Betroffenen sind vom Landkreis Fulda ehrenamtliche, sachkundige Berater eingesetzt worden. Diese informieren über die Insekten und können Lösungsmöglichkeiten aufzeigen.
Für den Bereich der Gemeinde Petersberg sind folgende Berater zuständig:
Lars Neuhaus
Tel. 0171-4480164
Andreas Hüfner
Tel. 0163-1958256
In Zweifelsfällen kann auch die Untere Naturschutzbehörde selbst zu Rate gezogen werden. Probleme mit Honigbienen fallen nach wie vor in den Zuständigkeitsbereich der örtlichen Imker.
Nützliche Infos zu Bienen, Wespen und Hornissen erhalten Sie zudem in unserem Wespen-ABC.