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Schornsteinfegerbezirke
Seit dem 01.01.2013 ist die Neuregelung des Schornsteinfegerrechts in Kraft. Gegenüber der bisherigen (auch Übergangs-) Regelung besteht nur noch ein eingeschränkter hoheitlicher Bereich, Schornsteinfegerarbeiten wurden für den Wettbewerb geöffnet.
Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger führen in ihrem Bezirk folgende Aufgaben durch, bei denen - im Gegensatz zu den allgemeinen Schornsteinfegerarbeiten - kein Wettbewerb zugelassen ist:
- Die Führung des Kehrbuchs mit der Kontrolle, ob die vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten durchgeführt wurden,
- die Durchführung der Feuerstättenschau zweimal im siebenjährigen Vergabezeitraum einschließlich der Prüfung der Betriebs- und Brandsicherheit der Anlagen,
- die Durchführung von anlassbezogenen Überprüfungen,
- die Ausstellung von Bescheinigungen zu Bauabnahmen nach Landesrecht und
- die Durchführung von Ersatzvornahmen, wenn Eigentümer ihren Reinigungs-, Überprüfungs- oder Messpflichten nicht nachkommen.
Für viele Schornsteinfegerarbeiten, vor allem die regelmäßigen Kehr- und Überprüfungsarbeiten, besteht freie Wahl des Schornsteinfegers (mit der erforderlichen Berechtigung).
Ortsteile Petersberg und Götzenhof
Christopher Krimmel
Liethring 6, 36088 Hünfeld
Tel. 06652-7949111
Mobil 0151-58563961
E-Mail senden
Ortsteile Marbach und Steinhaus
Ortsteile Almendorf und Böckels
Rainer Noll
Steinbergerstraße 7, 36088 Hünfeld
Tel: 06652/747973
Fax: 06652/747975
Mobil: 0174/3815420
Ortsteile Steinau, Stöckels, Horwieden, Margretenhaun, Rex, Melzdorf und Untergötzenhof
Bernd Kircher
Fuldaer Berg 30, 36088 Hünfeld
Tel. 06652-1829822
Fax: 06652-1823400
Mobil: 0172-6626977