Gülle ausbringen-Bürgerforum: Eintrag Nr. 111 | Status: beendet
Erstellt von Tanja Schuhmann am 10.02.2017 um 18:54 Uhr:
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Gem. Gesetzgeber muss Gülle wie folgt ausgebracht werden: "vier Stunden nach dem Ausbringen in den Boden muss diese eingearbeitet sein" Donnerstag wurde auf der Wiese hinter dem Igelstück Gülle ausgebracht, wurde aber scheinbar nicht in den Boden eingearbeitet. (Der Boden ist ja noch gefroren.) Es riecht heute noch sehr unangenehm. Es erweckte schon öfters den Anschein, dass die Gülle - auch im Sommer nur verteilt und nicht eingearbeitet wurde. Bitte nehmen Sie sich der Sache an. Danke.
Das Aufbringen von Düngemittel ist wie folgt geregelt:
Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem Stickstoff, ausgenommen Festmist ohne Geflügelkot, dürfen zu den nachfolgend genannten Zeiten nicht aufgebracht werden:
1. auf Ackerland vom 1. November bis 31. Januar,
2. auf Grünland vom 15. November bis 31. Januar.
Düngemittel, die auf nicht kultivierten Böden ausgebracht werden (Brachäcker), sind innerhalb von vier Stunden einzuarbeiten. Auf kultivierten Böden (Frucht oder Grünland) wird auf die Einarbeitung verzichtet, da die angesiedelten Kulturen das Düngemittel pflanzenverfügbar aufnehmen und die Zerstörung der Kultur hierdurch vermieden wird.