Im Landkreis Fulda liegt die Inzidenz seit mehreren Tagen über 350. Deswegen gelten ab dem 02.01.2022 neue Verschärfungen:
Darüber hinaus gilt ab Montag, 3. Januar, ein Alkoholverbot an belebten Orten und Plätzen. Diese Orte hat der Landkreis Fulda am heutigen Sonntag per Allgemeinverfügung definiert. Die Allgemeinverfügung tritt morgen in Kraft.
Es werden folgende publikumsträchtige öffentliche Orte im Gemeindegebiet Petersberg bestimmt, an denen der Konsum von Alkohol gemäß § 27 Absatz 1 Nr. 1 CoSchuV untersagt ist:
Gemeinde Petersberg
- Rathausplatz
- Parkflächen Waidesgrundanlage
- Parkanlage „Grüne Lunge“
- Rauschenberg inklusive aller Parkflächen
- Haunestausee Marbach inklusive der Parkflächen
- Platz am „Petrusbrunnen“ (im Kreuzungsbereich „Bergstraße“/„Rabanus-Maurus-Straße“)
- Vorplätze aller Dorfgemeinschaftshäuser im Gemeindegebiet Petersberg inklusive der unmittelbar angrenzenden Anlagen
Hinweis: Rund um die Liobakirche (Kirche St. Peter) und in der Waidesgrundanlage besteht bereits ein Alkoholverbot.
Gemeindeverwaltung
Petersberg
Rathausplatz 1, 36100 Petersberg
Information: | 0661-62060 |
Telefax: | 0661-620650 |
E-Mail: gemeinde@petersberg.de | |
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