Das Ziel der sogenannten niedrigschwelligen Betreuungsangebote im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes ist die Entlastung von pflegenden Angehörigen, die Pflegebedürftige in häuslicher Pflege betreuen, bei denen neben benötigter Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung gegeben ist.
Dies sind Pflegebedürftige aller Pflegestufen (inkl. der sogenannten "Pflegestufe 0") mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, mit geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen, bei denen als Folge der Krankheit oder Behinderung Auswirkungen auf die Aktivitäten des täglichen Lebens festgestellt werden, die dauerhaft zu einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz geführt haben.
Unter anderem können die Pflegebedürftigen für die Inanspruchnahme dieser zusätzlichen Beteuungsleistungen einen zusätzlichen Betreuungsbetrag in Höhe von 100,00 Euro monatlich (Grundbetrag) bzw. 200,00 Euro monatlich (erhöhter Betrag) von den Pflegekassen erhalten.
Der zusätzliche Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung wird auf Antrag durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) geprüft.
Neben den ambulanten Pflegediensten bieten auch separat zugelassene und eigenständige Dienste niedrigschwellige Betreuungsangebote an. Im Rahmen dieser Dienste nehmen ehrenamtliche Helfer und Helferinnen unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung im o.g. Sinne war. Folgende Dienste sind im Landkreis Fulda zugelassen und in der Stadtregion Fulda tätig:
Malteser Hilfsdienst e.V. Tel. 0661/95310-0
Aschenbergplatz 1 info@malteser-fulda.de
36039 Fulda www.malteser-fulda.de
St. Antoniusheim gGmbH Tel. 0661/1097-0
An St. Kathrin 4 info@antoniusheim-fulda.de
36041 Fulda www.antoniusheim-fulda.de
Herbstzeit e.V. Tel. 0661/77855
Buttlarstraße 7 info@herbstzeit-fulda.de
36039 Fulda www.herbstzeit-fulda.de
Gemeindeverwaltung
Petersberg
Rathausplatz 1, 36100 Petersberg
Information: | 0661-62060 |
Telefax: | 0661-620650 |
E-Mail: gemeinde@petersberg.de | |
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Verwaltungsdienstleistungen
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