Aufpflasterungen zur Geschwindigkeitsbegrenzung-Bürgerforum: Eintrag Nr. 158 | Status: beendet
Erstellt von Bernd Weber am 21.09.2018 um 12:02 Uhr:
Den unten stehene Eintrag von Herrn Dr. Uwe Werner, Steinau,
ist für Anlieger der Straße „Am Roßrain“ Petersberg, zu 100% nachvollziebar. Lärm und Abgase sind durch die monströse Aufpflasterung in dieser Straße deutlich mehr geworden. Besonders eine Überfahrung nach unten ist nicht möglich, ohne vorher anzuhalten. Fährt man bergwärts, ist in der Regel ein Umschalten in den 1.oder 2. Gang notwendig, was zu mehr Lärm und mehr Abgasen führt. In der FZ war zu lesen, daß man im Ortsteil Steinhaus nun auf moderatere Aufpflasterungen setzen will, wie sie an anderer Stelle in Petersberg schon lange gebaut wurden und an denen sich kaum Jemand gestört hat. Diese Art der Aufpflasterungen erfüllen ihren Zweck sind aber dauerhaft ohne Schäden am Fahrzeug befahrbar. Meine Anfrage ob man nicht die unseligen neuen Aufpflasterungen dahingehend ändern könnte, wurde mit dem Argument: „Das kostet zu viel Geld“, abgetan.
Meine Frage:
Ist das wirklich das letzte Wort???
ist für Anlieger der Straße „Am Roßrain“ Petersberg, zu 100% nachvollziebar. Lärm und Abgase sind durch die monströse Aufpflasterung in dieser Straße deutlich mehr geworden. Besonders eine Überfahrung nach unten ist nicht möglich, ohne vorher anzuhalten. Fährt man bergwärts, ist in der Regel ein Umschalten in den 1.oder 2. Gang notwendig, was zu mehr Lärm und mehr Abgasen führt. In der FZ war zu lesen, daß man im Ortsteil Steinhaus nun auf moderatere Aufpflasterungen setzen will, wie sie an anderer Stelle in Petersberg schon lange gebaut wurden und an denen sich kaum Jemand gestört hat. Diese Art der Aufpflasterungen erfüllen ihren Zweck sind aber dauerhaft ohne Schäden am Fahrzeug befahrbar. Meine Anfrage ob man nicht die unseligen neuen Aufpflasterungen dahingehend ändern könnte, wurde mit dem Argument: „Das kostet zu viel Geld“, abgetan.
Meine Frage:
Ist das wirklich das letzte Wort???
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Der Einbau der Tempohügel ist eine durch das Land Hessen geförderte Maßnahme. Daher führen Rückbauten und Änderungen nicht nur zu zusätzlichen Kosten sondern auch zu Rückzahlungsverpflichtungen an das Land Hessen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind somit keine Veränderungen geplant. Es werden jedoch Erfahrungswerte gesammelt um in Zukunft zu sehen, welche Möglichkeiten sich ergeben könnten.