Streusalz-Bürgerforum: Eintrag Nr. 165 | Status: beendet
Erstellt von Jörg Kiel am 31.01.2019 um 13:59 Uhr:
Wie ist der Einsatz von Streusalz auf Gehwegen von Privatgrundstücken in der Gemeinde Petersberg geregelt? Gibt es dazu eine Satzung?
Es fällt in den letzten Tagen auf, daß die Gehwege mit erheblichen Mengen Streusalz bestreut werden. Oftmals ist dies unnötig, nicht zielführend (wenn z. B. alle drei Meter punktuell ein Haufen hingeschüttet wird) und belastet Grundwasser und Tierpfoten.
Vielleicht können Sie in der Gemeindezeitung nochmal auf die genauen geltenden Regularien zu diesem Thema hinweisen.
Es fällt in den letzten Tagen auf, daß die Gehwege mit erheblichen Mengen Streusalz bestreut werden. Oftmals ist dies unnötig, nicht zielführend (wenn z. B. alle drei Meter punktuell ein Haufen hingeschüttet wird) und belastet Grundwasser und Tierpfoten.
Vielleicht können Sie in der Gemeindezeitung nochmal auf die genauen geltenden Regularien zu diesem Thema hinweisen.
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Der Einsatz von Streusalz ist in der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Petersberg (StrRS) geregelt.
Gemäß § 11 Absatz 5 StrRS sind vor allem als Streumaterial Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden. Salz darf nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden. Die Rückstände sind spätestens nach der Frostperiode von dem jeweils Winterdienstpflichtigen zu beseitigen.
In unserem "Winterdienstinformationsschreiben", welches alljährlich in der Gemeindezeitung Petersberg erscheint, wird auf die Nutzung von Streumaterialien hingewiesen.