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Laub auf Milseburgradweg problematisch für Skater Im mittleren Bereich zwischen dem Milseburgradweg-Parkplatz und Untergötzenhof stehen ein paar Laubbäume, deren Blätter im Herbst und Winter für einen sehr glatten Untergrund auf dem dortigen Radweg sorgen. Eigentlich ist der Milseburgradweg ja wie geschaffen für Inline-Skater, aber von Oktober bis März/April ist es im genannten Bereich durch den rutschigen Untergrund sehr gefährlich. Natürlich ist das dort nicht der einzige Bereich wo viel nasses Laub liegt, aber dort geht es relativ 'steil' bergauf/bergab, und man hat mit Inlineskates einfach keinen Halt auf nassem Laub. Für die Fahrradfahrer ist es natürlich auch nicht ungefährlich. Frage: Wäre es möglich auf diesem Teilabschnitt vom Radweg im Herbst/Winter regelmässig das Laub zu entfernen? Vielleicht wäre auch ein Fällen dieser Bäume eine Option!? Antwort der Gemeindeverwaltung: Sehr geehrter Herr Frey, vielen Dank für Ihre Anfrage. Zur Sachlage möchten wir Ihnen folgendes mitteilen: Der Milseburgradweg wird in den Wintermonaten nicht regelmäßig unterhalten, weder im Winter- noch im Reinigungsdienst. Der Weg wird zwar turnusmäßig kontrolliert, eine dauerhafte und regelmäßige Reinigung ist allerdings nicht vorgesehen. Der Aufwand würde der erfahrungsgemäß eher geringen Frequenz des Radweges in den Herbst- und Wintermonaten nicht gerecht. Hinzu kommt, dass der Milseburgradweg durch die Natur führt. Dieses Erlebnis, mitten durch die Rhön zu fahren, macht den besonderen Reiz dieser Strecke aus. Diesen Natur-Charakter wollen wir unbedingt erhalten, deshalb kommt ein Fällen der Bäume nicht in Betracht. Dagegen würden auch naturschutzrechtliche Aspekte sprechen. Zur aktuellen Rechtsprechung sei zu erwähnen, dass Inline-Skates durch den Verordnungsgeber als „ähnliche Fortbewegungsmittel“ im Sinne des §24 Abs. 1 STVO anzusehen sind; daher sind Inline-Skater grundsätzlich den Regeln für Fußgänger zu unterwerfen und haben dementsprechend in Schrittgeschwindigkeit am rechten Fahrbahnrand zu laufen. Es gibt zu Inlineskatern umfassende Rechtsurteile, die besondere Aufmerksamkeitspflichten, unter anderem bei Laub, baumwurzelbedingten Erhebungen, Änderungen der Belagsarten, Markierungserhebungen, Blütenstaub, Glasscherben etc., verlangen. | |||||||||
Kommentare | |||||||||
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Danke für die Antwort, auch wenn diese für mich natürlich enttäuschend ist. |