Durch das Erste Bürokratieabbaugesetz ist die Anzeigepflicht nach § 6 HGastG für den vorübergehenden Gaststättenbetrieb aus besonderem Anlass für Vereine entfallen.
Anträge für Kindergärten und Kindertagesstätten
Hier können Sie Ihr Kind in einer der gemeindlichen Kinderagesstätten anmelden. Anmeldeanträge für die katholischen Kindertagesstätten St. Peter (Petersberg), St. Jakobus (Steinau), St. Aegidius (Marbach) und St. Margareta (Margretenhaun) stellen Sie bitte direkt bei den Einrichtungen.
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